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Toxoplasmose

Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine Infektion,die von Toxoplasma gondii, einem einzelligen Parasiten,verursacht wird. Toxoplasma gondii kann sich in allen Geweben von Säugetieren und Vögeln vermehren. Der Endwirt ist die Katze. Die Vermehrung dieser Parasiten verläuft ausschließlich in den Zellen der Darminnenwand bei Katzen. Die Eizellen werden mit dem Katzenkot ausgeschieden, durch Wind oder Staub verteilt und landen dann besonders in ändlichen Gegenden im Futter des Schlachtviehs. Beim Schlachtvieh gelangen die Parasiteneier über die Nahrungsaufnahme ins Muskelgewebe und bilden dort so genannte Toxoplasmose-Zysten, so dass der Mensch sich über den Genuss rohen Fleisches (z. B. Tartar oder Mett) infizieren kann. In städtischen Regionen besteht eher Infektionsgefahr durch Säubern des Katzenklos über die Streuung des Staubs. In der Bundesrepublik Deutschland haben ca. 40 - 50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht. Bei nicht geschützten Patientinnen sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft sowie zwischen 20. und 28. Schwangerschafts-woche erfolgen. Meistens verläuft die Infektion symptomlos oder nur mit unspezifischen Krankheitserscheinungen einer Allgemeininfektion (Fieber, Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit). Während die Toxoplasmose für den Gesunden im allgemeinen eine harmlose und folgenlos ausheilende Erkrankung ist, kann die Krankheit in der Schwangerschaft nach Übertragung über die Placenta zur Fehlgeburt oder schweren Schädigungen des Embryos führen.

Das Risiko einer konnatalen Schädigung ist am größten, wenn die Erstinfektion zwischen der 12. und 27. Schwangerschaftswoche erfolgt. Nach einer durchgemachten Toxoplasmose-Infektion bleiben im Blut der Mutter schützende IgG-Antikörper. Für das Ungeborene kann daher nur die Erstinfektion der Mutter (Nachweis von IgM-Antikörpern) gefährlich werden. Prophylaktisch sollten Schwangere ohne Antikörper-Schutz im Umgang mit Katzen zurückhaltend sein und rohes Fleisch (z. B. Mett, Tartar) meiden.

Im Gegensatz zu den meisten Virusinfektionen kann eine Toxoplasmose medikamentös behandelt werden. Die Behandlung dauert mindestens 4 Wochen. Zudem kann nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Fruchtwasseruntersuchung Aufschluss darüber geben, ob die Toxoplasmen das Kind überhaupt erreicht haben und das kindliche Immunsystem darauf reagieren musste. Der Nachweis dieser mütterlichen IgG-Antikörper (Nachweis des Immunschutzes) gegen Toxoplasmose ist jedoch nicht mehr Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und muss selber getragen werden, wenn nicht ein begründbarer Infektionsverdacht besteht.


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